Rezepte

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NEU!

Bitte beachten Sie, dass wir seit dem 01.01.24 gesetzlich verpflichtet sind e-Rezepte auszustellen.

Dies bedeutet für Sie: Wir können ohne vorheriges Einlesen einer gültigen Versicherungskarte keine Rezepte vorab herrichten. Sollte das Einlesen der Versicherungskarte in diesem Quartal bereits erfolgt sein, können wir gerne für Sie die gewünschten Rezepte vorbereiten. Überweisungen für Routinekontrolluntersuchungen beim Facharzt können ebenfalls hier bestellt werden. Um auch hier die Bestellung bearbeiten zu können, brauchen wir: Name, Vorname, Geburtsdatum, Fachrichtung des Arztes, für den die Überweisung gewünscht wird, sowie den Anlass für die bestellte Überweisung. Ohne eine solche Diagnose ist uns das Ausstellen für eine Überweisung leider nicht möglich. Die gewünschten Rezepte und Überweisungen können erst ab 11 Uhr des nächsten Werktags abgeholt werden.

Kleiner Tipp: Um die Wartezeit in der Praxis bei der Abholung Ihres Rezeptes nicht unnötig zu verlängern, empfehlen wir Ihnen, wenn möglich nicht zu den Stoßzeiten (07.30 Uhr – 11.00 Uhr) zu uns zu kommen.

 

 

 

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